Dataplot Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen Ihnen und uns auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Angebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere Auftragsbestätigungen verbindlich. Abgegebene Preise lauten auf EURO und sind, wenn nichts anderes erwähnt ist, Preise, die keine Mehrwertsteuer enthalten.


1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Desgleichen haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 4 % über Bankdiskont. Als Zahltag gilt der Eingang bei uns oder unserer Bank.


2. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur endgültigen Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung resultierenden Forderungen einschließlich der in diesem Zusammenhang noch entstehenden Forderungen unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug Ihrerseits sind wir berechtigt, nach Mahnung die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet.

Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware sind Sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges nur mit der Maßgabe berechtigt und verpflichtet, daß die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Wird die Vorbehaltsware allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so treten sie schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Wert der Vorbehaltsware ist dabei der in unserer Rechnung angewiesene Betrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 % der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen.

Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne daß wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwerben Sie durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so übertragen Sie hiermit an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung.

Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an Sie über.


3. LIEFERUNGEN

gelten ab Lager Henstedt-Ulzburg, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Lieferant übernimmt keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.


4. LIEFERFRISTEN

sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Außerhalb unseres Willens liegende Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskampf u. ä., die sich auf unsere Verpflichtungen auswirken, verlängern die Lieferfristen angemessen.


5. ABNAHMEVERZUG

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Statt dessen steht uns aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.


6. BEANSTANDUNGEN

Beanstandungen sind, sofern sie zu dem in § 24 AGBG genannten Personenkreis gehören, innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen; ebenfalls Reklamationen wegen evtl. Mengenabweichungen gegenüber den Versandpapieren. Ist die Beanstandung berechtigt, so behalten wir uns vor, die Fehler abzustellen, neu zu liefern, oder den für die beanstandeten oder fehlenden Waren berechneten Betrag gutzuschreiben. Falls Sie zu dem in § 24 AGB-Gesetz genannten Personenkreis gehören, haben Sie bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung das Recht auf Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises).


7. SCHADENSERSATZANSPRÜCHE,

aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind auf jeden Fall auf den Warenwert der jeweiligen Lieferung begrenzt. Gegenüber Personen, die nicht zu dem in § 24 AGBG genannten Kreis gehören, gilt diese Haftungseinschränkung nur, falls der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruht.


8. ERFÜLLUNGSORT IST HAMBURG

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag, aus Schecks und Wechseln und für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen, wird Hamburg vereinbart. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, daß der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; auf jeden Fall gilt diese Vereinbarung, falls Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.


9. ABWEICHUNGEN

von diesen Bedingungen gelten nur wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.



Alles für die Bereiche: digitaler Großformatdruck, LFP Digitaldruckmedien, Weiterverarbeitung, Large Format- und XXL-Druck.
Alle Preise in Euro, zzgl. gesetzl. MwSt., Versand und Verpackung. Zwischenverkauf und Irrtum vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie die DATAPLOT Datenschutzerklärung an.